Rechtsprechung
   VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23357
VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946 (https://dejure.org/2013,23357)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.08.2013 - Au 4 S 13.946 (https://dejure.org/2013,23357)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. August 2013 - Au 4 S 13.946 (https://dejure.org/2013,23357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (U.v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - BVerwGE 122, 109) muss dem Flächennutzungsplan ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird.

    Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum schaffen (BVerwG, U.v. 21.10.2004 a.a.O. S. 111).

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Auszug aus VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946
    Andernfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - UA Rn. 22; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 16).

    Die Windhöffigkeit bleibt an dieser Stelle spekulativ und kann lediglich anhand der Topografie abgeschätzt werden." Ohne Einbeziehung des Kriteriums der Windhöffigkeit ist ein rechtmäßiges und damit sicherungsfähiges schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept aber nicht möglich (BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 22 unter Verweis auf weitere Rechtsprechung des Senats).

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946
    Andernfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - UA Rn. 22; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830

    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946
    Vorliegend ist, worauf die Bevollmächtigte der Antragstellerin zu Recht hinweist, nicht zu entscheiden, wie konkret eine Planung sein muss, damit die Voraussetzungen für eine Zurückstellung vorliegen und wie weit die planerischen Vorstellungen der Gemeinde konkretisiert sein müssen, um einen Konflikt mit dem Vorhaben möglich erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2012 - 1 CS 12.830 - juris Rn. 13; B.v. 8.12.2011 - 9 CE 11.2527 - juris Rn. 21; B.v. 3.7.2013 - 15 ZB 10.3161 - UA Rn. 11).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161

    Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage

    Auszug aus VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946
    Vorliegend ist, worauf die Bevollmächtigte der Antragstellerin zu Recht hinweist, nicht zu entscheiden, wie konkret eine Planung sein muss, damit die Voraussetzungen für eine Zurückstellung vorliegen und wie weit die planerischen Vorstellungen der Gemeinde konkretisiert sein müssen, um einen Konflikt mit dem Vorhaben möglich erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2012 - 1 CS 12.830 - juris Rn. 13; B.v. 8.12.2011 - 9 CE 11.2527 - juris Rn. 21; B.v. 3.7.2013 - 15 ZB 10.3161 - UA Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 9 CE 11.2527

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; immissionsschutzrechtlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946
    Vorliegend ist, worauf die Bevollmächtigte der Antragstellerin zu Recht hinweist, nicht zu entscheiden, wie konkret eine Planung sein muss, damit die Voraussetzungen für eine Zurückstellung vorliegen und wie weit die planerischen Vorstellungen der Gemeinde konkretisiert sein müssen, um einen Konflikt mit dem Vorhaben möglich erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2012 - 1 CS 12.830 - juris Rn. 13; B.v. 8.12.2011 - 9 CE 11.2527 - juris Rn. 21; B.v. 3.7.2013 - 15 ZB 10.3161 - UA Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht